X

Hinweis

Derzeit keine Hinweise.

Arbeitsschutz

Berufsbekleidung, das sichtbare Zeichen guter Arbeit
Kleider machen Leute. Deshalb bieten wir Ihnen repräsentative Berufskleidung, in der sich Ihre Mitarbeiter sehen lassen können – perfekt auf den Bedarf Ihrer Branche und Ihre verschiedenen Einsatzbereiche zugeschnitten.

Unsere Angebotene Berufsbekleidung zeichnet sich durch eine ganz besondere Qualität aus. Die Kollektionen sind mit vielseitigen, praktischen Details ausgestattet. Sie entsprechen sowohl den Arbeitsschutzbestimmungen als auch den Hygieneanforderungen.

Bequeme Schnittführung und hautfreundliche Materialien bieten Bewegungsfreiheit und vorbildlichen Tragekomfort. So fühlen sich Ihre Mitarbeiter jederzeit wohl - und Sie tragen zur Motivation und Imagepflege Ihres Unternehmens bei.

Arbeitsschutz
Grundlage für ein funktionierendes Beschäftigungssystem ist die Schaffung und der Erhalt sicherer und menschengerechter Arbeitsbedingungen. Ein effizienter Arbeitsschutz und eine wirksame Unfallvermeidung sind hierfür besonders wichtig, vor allem auch im Hinblick auf die Herausforderungen einer durch digitalen Wandel immer schnelleren und anspruchsvolleren Arbeitswelt. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind deshalb wichtige Arbeitsschwerpunkte im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Ziel ist es, die Beschäftigten wirksam vor Gefahren und gesundheitlichen Schädigungen zu schützen. Verlässliche gesetzliche Grundlagen und rechtssichere Rahmenbedingungen für alle Unternehmen sind dafür unerlässlich.

Die Bauwirtschaft ist einer der bedeutendsten Wirtschaftszweige in Deutschland.
Die Arbeitsbedingungen auf Baustellen sind jedoch gekennzeichnet von ständigen Veränderungen der Arbeitsumgebung, großen Unfallgefahren, hohen körperlichen Beanspruchungen, ungünstigen Witterungs­einflüssen sowie großem Zeit- und Termindruck. Zur Bekämpfung der überdurchschnittlichen Zahl von Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen in der Bauwirtschaft wurden folgende gesetzlichen Regelungen erlassen:

1.Technische Mindestanforderungen für Baustellen in der Arbeitsstättenverordnung.
2.Besondere Anforderungen für zeitweilige Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen in Anhang 2 Abschnitt 5 der Betriebssicherheitsverordnung.
3.Organisatorische Mindestanforderungen der Baustellenverordnung zur Verbesserung der Sicherheit auf Baustellen, durch bessere Koordination bei Planung und Ausführung von Bauvorhaben.