Großgeräte
Unter dem Begriff Großgeräte (oft auch als „Weiße Ware“ bezeichnet) werden stationäre oder teilstationäre Haushaltsmaschinen zusammengefasst, die für alltägliche Aufgaben wie Kochen, Waschen oder Kühlen verwendet werden. Ein Gerät gilt im Sinne des Elektrogesetzes meist dann als Großgerät, wenn mindestens eine seiner Kanten länger als 50 cm ist.